Förderprogramme
Die Aufhebung der Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien durch den Deutschen Bundestages bedeutet u.a. folgendes:
Es können wieder Anträge auf Förderung bei der BAFA gestellt werden. Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 9. Juli 2010. Nähere Informationen zum Förderprogramm, die aktuellen Antragsformulare und die neuen Förderrichtlinien finden Sie auf www.bafa.de
Einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union finden Sie im Internet in der Förderbank des Bundes unter: www.foederdatenbank.de
Es besteht für Sie auch die Möglichkeit, den Einbau einer neuen Heizungsanlage mit einem Holzvergaser- oder Pelletkessel durch besonders günstige Zinssätze von der Kreditanstalt für Wiederaufbau finanzieren zu lassen
Kreditanstalt für Wiederaufbau: www.kfw-foerderbank.de

